Häusliche Pflege

Die Pflege eines Menschen ist eine Frage des Vertrauens, die Pflege zu Hause noch viel mehr. Unsere Pflegeleistungen erbringen wir mit Herz und Hingabe. Die Qualität unserer Pflegeleistungen schreiben wir groß. Wir wollen der Pflegedienst Ihres Vertrauens werden und bleiben.

In Döbeln sowie den Ortschaften Mannsdorf, Töpeln, Hochweitzschen, Großweitzschen, Jessnitz, Zschepplitz, Merschütz, Jahnatal, Redemitz, Schallhausen, Mochau, Pommlitz, Obersteinbach und Oberanschütz erbringen wir alle Pflegeleistungen bei Ihnen zu Hause. Fragen Sie uns auch gerne an, wenn Sie in anderen Ortschaften wohnen!

Gudrun, Kundin bei Pflege zu Hause Klingner & Langhof

Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus kennen wir viele Sorgen und Nöte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Wir wissen, dass die täglichen Probleme der Pflege nicht nur eine optimale gesundheitliche Betreuung, sondern auch eine menschliche und partnerschaftliche Vertrauensbasis beinhaltet. Die vertraute Umgebung zu Hause hat dabei für das Wohlbefinden eine zentrale Bedeutung. Deshalb helfen wir Ihnen, die oft schwierigen Situationen zu meistern.

Behandlungspflege – spezielle Versorgung von Kranken

  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Stoma- und Katheterpflege
  • Pflege von Magensonden
  • Pflegemaßnahmen bei schweren Erkrankungen

Krankenhausnachbetreuung

Grundpflege – Allgemeine Versorgung von Pflegebedürftigen und Kranken nach SGB XI

  • Körperpflege
  • Betten
  • Lagerung
  • Nahrungsaufnahme
  • Mobilisierung
  • Prophylaxen

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Entlastung pflegender Angehöriger

zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

  • Training von Alltagskompetenzen
  • Gedächtnistraining
  • Spaziergänge
  • Reinigung der Wohnung
  • … und viele weitere Leistungen nach Absprache

Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI nach Vorgabe der Pflegekassen

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, müssen Sie in den

Pflegegraden 2 und 3 alle 6 Monate,

Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate einen Nachweis über eine Pflegeberatung gegenüber Ihrer Pflegekasse erbringen.

Bei Pflegegrad 1 können Sie auf Wunsch einmal jährlich eine Pflegeberatung
in Anspruch nehmen.

Jeder bei der Pflegeversicherung zugelassene Pflegedienst kann diesen
Nachweis erbringen. Die Kosten dafür werden direkt mit der Pflegekasse
abgerechnet. Nur bei Privatversicherten werden diese dem Kunden direkt in
Rechnung gestellt.

Betreuung und Hilfestellung bei Demenz

Vermittlung weiterer Dienstleistungen auf eigenen Wunsch

  • Essen auf Rädern
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Rezepte
  • Hausnotruf
  • Hausfriseur
  • Fußpflege
  • Behördengänge
  • … und Vieles mehr

Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegestützpunkt – anerkannte Beratungsstelle

  • Hilfe bei der Beantragung von Leistungen
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden

Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und zuständigen Krankenkassen.